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DDR Erinnerungsblatt EB05 - Nationalhymne
- Artikel-Nr.: 09440505
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Die Nationalhymne der DDR wurde Johannes R. Becher (Text) und Hanns Eisler (Melodie) 1949... mehr
Die Nationalhymne der DDR wurde Johannes R. Becher (Text) und Hanns Eisler (Melodie) 1949 verfasst. Der Auftrag an die Urheber ging vom Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie vom Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) aus. Er lief ursprünglich darauf hinaus, eine deutsche Nationalhymne zu schaffen. Faktisch diente das Lied aber als Nationalhymne der DDR.
In den 1950er und 1960er Jahren gehörte die Nationalhymne in der DDR zum Alltag. Die Nationalhymne stand in den Lehrplänen des Musik- und Deutschunterrichts an den Schulen. Ab 1961 begann man bereits in der 1. Klasse mit der Vermittlung der Nationalhymne.
Nachdem die DDR spätestens in den 1970er-Jahren auch offiziell von der Wiedervereinigung Deutschlands abgerückt war, wurde die Textzeile „laß uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland“ unbequem, und so beschloss die SED-Führung, dass der Text nicht mehr gesungen werden sollte. So erklang ab etwa 1972 nur noch die Instrumentalfassung, und der Text verschwand aus der Öffentlichkeit.
Im Zuge der Wende wurde auf Großdemonstrationen der Wiedervereinigungswunsch durch die Ausrufe „Deutschland einig Vaterland“ und „Wir sind ein Volk“ zum Ausdruck gebracht.
Im Januar 1990 erschien in der DDR eine Pressemeldung, dass Fernsehen und Rundfunk die Hymne wieder mit dem Text von Johannes R. Becher senden würden. Der Presse- und Informationsdienst der Regierung der DDR teilte dazu mit, dass die Weisung, den Text bei offiziellen Anlässen nicht zu singen, aufgehoben sei. Die Nationalhymne wurde nun zum Sendeschluss wieder gesungen.
Mit dem Untergang der DDR verschwand auch die Nationalhymne.
In den 1950er und 1960er Jahren gehörte die Nationalhymne in der DDR zum Alltag. Die Nationalhymne stand in den Lehrplänen des Musik- und Deutschunterrichts an den Schulen. Ab 1961 begann man bereits in der 1. Klasse mit der Vermittlung der Nationalhymne.
Nachdem die DDR spätestens in den 1970er-Jahren auch offiziell von der Wiedervereinigung Deutschlands abgerückt war, wurde die Textzeile „laß uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland“ unbequem, und so beschloss die SED-Führung, dass der Text nicht mehr gesungen werden sollte. So erklang ab etwa 1972 nur noch die Instrumentalfassung, und der Text verschwand aus der Öffentlichkeit.
Im Zuge der Wende wurde auf Großdemonstrationen der Wiedervereinigungswunsch durch die Ausrufe „Deutschland einig Vaterland“ und „Wir sind ein Volk“ zum Ausdruck gebracht.
Im Januar 1990 erschien in der DDR eine Pressemeldung, dass Fernsehen und Rundfunk die Hymne wieder mit dem Text von Johannes R. Becher senden würden. Der Presse- und Informationsdienst der Regierung der DDR teilte dazu mit, dass die Weisung, den Text bei offiziellen Anlässen nicht zu singen, aufgehoben sei. Die Nationalhymne wurde nun zum Sendeschluss wieder gesungen.
Mit dem Untergang der DDR verschwand auch die Nationalhymne.
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