Zur Kolonialgeschichte des Deutschen Reichs
Während andere europäische Mächte bereits ab dem 15. Jahrhundert begannen, Kolonien in Übersee zu gewinnen, trat Deutschland bis ins späte 19. Jahrhundert nicht als Kolonialmacht in Erscheinung. „Wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne!“ Mit diesem berühmt gewordenen Satz umschrieb Bernhard von Bülow, Reichskanzler von 1900 bis 1909, Deutschlands Sehnsucht nach kolonialer Weltgeltung. Doch das Deutsche Reich war schon zu spät gekommen: Die geringe Anzahl deutscher Kolonien und Schutzgebiete am Beginn des 20. Jahrhunderts begründete sich aus der Tatsache, dass Deutschland bis 1871 in viele Einzelstaaten zersplittert war und die Großmächte Spanien, Portugal, England und Frankreich die Welt längst unter sich aufgeteilt hatten. Der preußische Ministerpräsident und erste deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) lehnte territoriale Erwerbungen in Übersee ab, da er im Zusammenhang mit Kolonialerwerb nur geringe wirtschaftliche Vorteile, jedoch erhebliche politische Störungen erwartete.
Als Geburtsstunde des deutschen Kolonialreiches kann der 24. April 1884 angesehen werden, als die südafrikanischen Besitzungen des Großkaufmanns Franz Adolf E. Lüderitz (1834-1886) unter den Schutz des Reiches gestellt wurden und Bismarck verkündete, dass Deutschland das Protektorat über „die Bucht Angra Pequena samt Umgebung“ in Südwestafrika (heute Namibia) übernommen hatte. Noch im gleichen Jahr wurde der Afrikaforscher und Militärarzt Dr. Gustav Nachtigal (1834-1885) zum Reichskommissar für Deutsch-Westafrika ernannt und errichtete die deutsche „Schutzherrschaft“ über Kamerun und Togo. Bismarcks Politik sah vor, privaten Organisationen durch die staatlichen Schutzbriefe den Handel und die Verwaltung der jeweiligen Gebiete zu übertragen. Diese Strategie scheiterte allerdings innerhalb weniger Jahre: Aufgrund der schlechten finanziellen Situation sowie der kritischen Sicherheitslage in fast allen „Schutzgebieten“ war das Kaiserreich gezwungen, alle Kolonien direkt der heimatlichen Verwaltung zu unterstellen. Ab 1894 gab es zunächst eine Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und ab dem Jahr 1907 dann ein Reichskolonialamt. Die festere Einbindung der Kolonien dokumentiert sich unter anderem auch in der Gründung des „Deutschen Kolonialvereins“ (1882), der „Deutschen Kolonialgesellschaft“ (1887) und des „Alldeutschen Handelsverbands“ (1891). Nach der Niederlage 1918 verlor Deutschland durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien.
Zur Philatelie – Briefmarken deutscher Kolonien (Kolonialpost)
In den Auslandsterritorien entstanden nach dem Vorbild der Deutschen Reichspost Postanstalten, die von Beamten des Deutschen Reichs geleitet wurden. Die kolonialen Hauptpostämter waren entweder dem Reichspostamt oder Ober-Post-Direktionen unterstellt. Zur Zeit der Eröffnung der Postanstalten wurden einfachheitshalber Briefmarken des Mutterlandes verwendet; zunächst ohne, später mit Aufdruck der Landesbezeichnung und bei Bedarf die Landeswährung. Während die deutschen Auslandspostämter in China, Marokko und der Türkei ausschließlich die vorhandenen Brustschild- und Germania-Ausgaben mit entsprechendem Aufdruck verwendeten, ersetzten die Postverwaltungen in den deutschen Kolonien diese Überdrucke bald durch eigene Briefmarken. Am 17. Dezember 1900 begann der Verkauf von in der Berliner Reichsdruckerei hergestellten Briefmarken mit eigener Zeichnung. Alle Kolonialausgaben zeigen einheitlich als Motiv die kaiserliche Jacht „Neue Hohenzollern“. Im oberen Banner der Briefmarken ist der Name der jeweiligen Kolonie zu lesen. Ein Teil der für die deutschen Kolonien gedruckten Briefmarken wurde in den Jahren 1914 bis 1919 nur am Sammlerschalter in Berlin verkauft und ist nie in den Kolonien erhältlich gewesen (sog. Schaltersatz). Da die deutschen Postanstalten in den Schutzgebieten anfangs postalisch zum Ausland zählten, galten zwischen dem Reich und seinen abhängigen Gebieten die Gebührensätze des Weltpostvereins. Später wurden nach und nach deutsche Inlandsgebühren eingeführt.
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