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DDR Dienstmarken

Dienstmarken sind durch Postverwaltungen gesondert verausgabte oder markierte Postwertzeichen zum Frankieren von Sendungen staatlicher Behörden oder gleichgestellter Ämter. Dadurch soll u.a. eine gesonderte Beförderung von Postsendungen gesichert und die Abrechnung der postalischen Leistungen gegenüber den staatlichen Auftraggebern vereinfacht werden. Die ersten deutschen Dienstmarken sind bereits am 1. Januar 1870 in den Ländern im Norddeutschen Postbezirk erschienen.

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DDR Dienstmarken

Dienstmarken sind durch Postverwaltungen gesondert verausgabte oder markierte Postwertzeichen zum Frankieren von Sendungen staatlicher Behörden oder gleichgestellter Ämter. Dadurch soll u.a. eine gesonderte Beförderung von Postsendungen gesichert und die Abrechnung der postalischen Leistungen gegenüber den staatlichen Auftraggebern vereinfacht werden. Die ersten deutschen Dienstmarken sind bereits am 1. Januar 1870 in den Ländern im Norddeutschen Postbezirk erschienen.

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Historie bis zur Einführung von DDR Dienstmarken

Die Abwicklung der Dienstpost mit DDR Dienstmarken hat vom Anfang bis zum Ende 1990 immer ein Schleier von undurchschaubarer Geheimhaltung und Abgrenzung umgeben. Politisch motiviertes Sicherheitsdenken und das Ziel möglichst alles kontrollieren zu wollen waren bei deren Einführung und Ausgestaltung von entscheidender Bedeutung. Mit der steten Begründung, Wirtschaftssabotage und Spionage verhindern zu wollen, wurden schon unmittelbar nach der Währungsunion 1948 die Bereiche staatlicher und behördlicher Postabwicklung immer stärker reglementiert.  Über Jahre wurde dies „perfektioniert“, im Sinne einer staatlichen Kontrolle und Einflussnahme in der DDR.

Noch vor der Gründung der DDR gab es 1948 dazu den Einstieg mit der Behördenpost (Oktober 1948 bis 30. September 1952). Diese Sendungen wurden besonders gekennzeichnet und von der Post gesondert verwaltet sowie bevorzugt befördert. Nachdem sich diese herausgehobene Art der Postbeförderung mit Dienstmarken bewährte, wurde der berechtigte Teilnehmerkreis in der Folgezeit deutlich erweitert. Unter Behördenpost fiel danach der gesamte amtliche Schriftwechsel von allen Behörden, Selbstverwaltungsorganen, Parteien, Massenorganisationen und Betrieben in der Volkswirtschaft. Postsendungen von privaten Absendern an diesen Teilnehmerkreis waren darin einbezogen. Dieser, weit über „Behörden“ hinaus gehende Teilnehmerkreis und das umfangreiche Sendungsaufkommen gaben den Anlass dafür, im Frühjahr 1950 die neue Bezeichnung Geschäftspost (April 1950 bis 30. April 1960) einzuführen. Eine gezielte Begrenzung der Teilnehmer erfolgte erst wieder beim Postaustausch (ab 2. Januar 1951 bis 10. Oktober 1955). Unter strengster Kontrolle wurde damit der Postverkehr zwischen den Regierungsstellen der DDR geregelt und abgewickelt. Alle diese Formen der dienstlichen Post erfolgten zwar unter postalischen Auflagen, aber ohne die Verwendung gesonderter DDR Dienstmarken durch die Post der DDR.

Einführung von DDR Dienstmarken ab den 1950er Jahren

Von 1952 an wurde unter Federführung des Ministeriums des Innern (MdI) und im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Post und Fernmeldewesen (MPF) der DDR die Einführung der Verwaltungspost vorangetrieben. Man hatte dazu neue Vorschriften und Kriterien für diese Postform entwickelt und dem festgelegten Teilnehmerkreis dieses Verfahren als Pflicht auferlegt. Damit griff der Staat über das MdI unmittelbar in die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Post ein. Sendungen der Verwaltungspost wurden durch die Post wie Wertsendungen im üblichen Postverkehr behandelt, ohne dass Wertangaben erfolgten. Mit dem Beginn der Verwaltungspost ist direkt die Einführung von DDR Dienstmarken verbunden, von denen die ersten am 15. August 1954 an die Postschalter kamen. Auf ihnen ist das Wappen der DDR, „Hammer-Zirkel-Ährenkranz“, abgebildet. Die deshalb auch volkstümlich als „Zirkelmarken“ bezeichneten DDR Dienstmarken sind farblich den gleichen Nominalwerten der Freimarkenserie „Fünfjahrplan“ angepasst.

Als Erkennungsmerkmale für die einzelnen Serien der DDR Dienstmarken dienen deren Druckausführung, das verwendete Papier sowie der genutzte Zähnungsschlüssel. Innerhalb der einzelnen Sätze wird unter den Spezialisten noch nach der Art des Wasserzeichens im Papier der DDR Dienstmarke und nach den Drucktypen differenziert. In der DDR Dienstmarke kommen die DDR-Wasserzeichen 2 (Posthörner/DDR) und 3 (DDR/Kreuzblüten) in verschiedenen Typen vor. Die Drucktypen I und II unterscheiden sich bei den DDR Dienstmarken durch die geschlossene oder offene Darstellung des Zirkelknopfes und Zirkelschenkels im abgebildeten Wappen.

Diese Unterschiede und die wechselnde Stellung des Zirkelschenkels auf DDR Dienstmarken galten anfänglich unter vielen Philatelisten als mögliche Fehldrucke und Abarten. Die Erklärung dafür liefert aber das Gesetz über das Staatswappen der DDR vom 26. September 1955. Im Gegensatz zu der bis dahin gültigen Siegelordnung in der DDR wurde darin die Stellung des Zirkelschenkels nach rechts und dessen offene Darstellung erstmals gesetzlich vorgeschrieben. Die DDR Dienstmarken waren je nach Wert entweder bis 31. März 1959 bzw. bis 30. April 1960 gültig. Ihre Verwendung duldete man aber noch bis zum 7. Juni 1960. Ab diesem Tag hatte das MPF die weitere Verwendung der DDR Dienstmarken per Anordnung verboten. Sie durften während der Gültigkeit nur für Sendungen innerhalb der DDR benutzt werden. Nach heute gültiger Katalogisierung unterscheidet man die insgesamt 45 DDR Dienstmarken der Verwaltungspost nach fünf verschiedenen Satzausgaben.

DDR Dienstmarken für die Verwaltungspost A und B

Das Postministerium hat neben diesen Zirkelmarken nur noch einen weiteren Satz von DDR Dienstmarken herausgegeben. Dieser steht in direkter Verbindung mit der Einführung des Zentralen Kurierdienstes (10. Oktober 1955 bis 30. April 1990), für dessen inhaltliche Ausgestaltung der Postaustausch als unmittelbarer Vorläufer gilt. Aus damaligen Begründungen ist zu entnehmen, dass diese neuen, grundsätzlich anders gestalteten DDR Dienstmarken in gewisser Weise auch eine Reaktion auf die von der KgU in Westberlin hergestellten und in Umlauf gebrachten Ganzfälschungen zweier Zirkelmarken waren. Dieser neue Markensatz umfasst fünf gleichfarbige Ziffernwerte, die nur für die Verwaltungspost A (1. April 1956 bis 30. September 1956) verwendet wurden. Deshalb bezeichnet man diese auch als „Dienstmarken des ZKD“. Die Unterscheidung zwischen Verwaltungspost A und B hatte ihren Ausgangspunkt im internen Sprachgebrauch des MdI. Danach wurde für die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1956 durch den Zentralen Kurierdienst (ZKD) beförderten und mit diesen neuen DDR Dienstmarken kenntlich gemachten Postsendungen der Begriff Verwaltungspost A verwendet. Sendungen mit den Zirkelmarken gehörten danach umgangssprachlich zur sogenannten Verwaltungspost B (15. August bis 30. April 1960). Am 30. September 1956 endete diese Klassifizierung innerhalb der Verwaltungspost und vom 1. Oktober 1956 an wurden Sendungen dieser so bezeichneten Kategorie A ausschließlich ohne Verwendung von DDR Dienstmarken durch den ZKD befördert.

Die Herausgabe weiterer DDR Dienstmarken im Sinne vollwertiger Postwertzeichen war dadurch hinfällig geworden. Alle danach erschienenen Ausgaben, die heute den Dienstmarken der DDR zugerechnet werden, wurden nicht mehr vom MPF, sondern durch das MdI herausgegeben. Deren fachgerechte Bezeichnung sind deshalb auch Wertstreifen und Laufkontrollzettel des ZKD sowie Aufkleber des ZKD für Vertrauliche Dienstsachen und Sendungen mit Zustellurkunde. Die Post selbst war nur noch mit der Verwaltung der DDR Dienstmarken und Einhaltung der vorschriftsmäßigen Nutzung beauftragt. Bei den Wertstreifen des ZKD unterscheidet man drei verschiedene Formen mit insgesamt 14 Satzausgaben zu meistens zwei Werten. Es gibt aber auch zweimal vier und einmal sechs Werte in den Sätzen. Zur besseren Kontrolle der Sendungen wurden diese Wertstreifen ab der 2. Ausgabe mit Kontrollnummern bzw. Kennbuchstaben die teilweise wechselten versehen. Dies erfolgte mit Bezug auf die territoriale Gliederung der DDR nach 14 Bezirken mit 184 Kreisen und Ostberlin mit zehn Stadtbezirken. Die Verwendung der einzelnen Ausgaben endete vorrangig mit deren Verbrauch durch die jeweiligen ZKD-Teilnehmer, somit geschah die Einführung der nächsten Ausgabe oft fließend. Am 30. September 1960 wurden alle Wertstreifen aus dem Postverkehr zurückgezogen, wobei drei bereits gefertigte Ausgaben nicht mehr in den Gebrauch übergeben wurden.

Laufkontrollzettel des ZKD mit DDR Dienstmarken

Die ersten Laufkontrollzettel des ZKD wurden vom MdI am 10. August 1963 eingeführt. Die offizielle Begründung, damit die Laufzeit der Sendungen im ZKD genauer überprüfen zu können, scheint aber überaus fragwürdig. Der Gültigkeitszeitraum der einzelnen Sätze endete meist schon nach ca. zwei Wochen und im extremsten Fall sogar schon nach acht Tagen. Zudem lässt der spätere umfangreiche Verkauf durch den Exporthandel der DDR ins westliche Ausland andererseits eine gezielte Art von „Devisenbeschaffung“ vermuten. Der erste Satz der Laufkontrollzettel umfasst insgesamt 15 unterschiedliche, zweifarbig hergestellte DDR Dienstmarken. Auf diesen sind das Wappen, die Bezeichnungen „DDR“ und „ZKD“ sowie Buchstabenkennungen für die einzelnen Bezirke und für Ostberlin aufgedruckt. Jeder Verwaltungsbezirk hatte einen eigenen Laufkontrollzettel mit DDR Dienstmarken, die aber ausschließlich für die Dienststellen der Volkspolizei der DDR vorgesehen waren. Die drei späteren Ausgaben der Laufkontrollzettel mit DDR Dienstmarken unterscheiden sich von dieser ersten durch Aufdrucke auf den Originalmarken. Sie wurden alle durch die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) verwendet und umfassten zusammen immerhin 185 Werte.

Am 1. April 1965 wurden im Zuge weiterer Reglementierungen im ZKD die Aufkleber für VD und ZU eingeführt. Diese ersetzten die bis dahin erforderlichen handschriftlichen Kenntlichmachungen solcher Sendungen. Durch die Zustellurkunde bekam man den Nachweis vom Zeitpunkt der Aushändigung seiner Sendung. Der dazu berechtigte Nutzerkreis war gegenüber dem Umgang mit VD deutlich größer. Beide Aufkleber sind in der Gestaltung und Herstellung ähnlich. Die VD-Aufkleber gibt es in drei und die für ZU in zwei unterschiedlichen Ausführungen. Bei den jeweils letzten Ausgaben wurden zudem zwei verschiedene Papiersorten verwendet. Ab Ende 1967 wurden die Aufkleber nach und nach durch farbige Stempelaufdrucke ersetzt und deren Gültigkeit zum 31. August 1969 beendet. Auch die beschriebenen DDR Dienstmarken, Wertstreifen und Kontrollzettel wurden in der Fortführung des ZKD durch spezielle Stempel abgelöst und dadurch hinfällig. Ein weiterer Aufkleber kam zur Verwendung, wenn der Empfänger der Sendung selbst kein ZKD-Teilnehmer war. Der Aufkleber wurde nach vorheriger Kontrolle aufgebracht und damit eine Aushändigung als gewöhnliche Postsendung erlaubt. Dieser braunrote Aufkleber wird aber nicht den DDR Dienstmarken zugerechnet, ebenso wie die gelegentlich anzutreffenden gelben Verschlusssiegelmarken. Der Zentrale Kurierdienst, oft als „Post in der Post“ bezeichnet, wurde inhaltlich ausschließlich vom MdI bestimmt und kontrolliert. Der Post selbst blieben die Aufgaben der Organisation und Durchführung. Etwa 40.000 verpflichtete ZKD-Teilnehmer mit einem eigenen Sendungsaufkommen von über 60 Millionen Stück im Jahr verdeutlichen die zu bewältigenden Folgen und Ausmaße dieser „Sicherheitsmanie“. Im Frühjahr 1990 wurde mit dem Machtwechsel in der DDR auch die Verantwortung und Herrschaft des MdI über den ZKD beendet. Ab 1. Mai 1990 erhielt das MPF die alleinige Verantwortung zurück.

Heutige Bedeutung von DDR Dienstmarken

Verschlusssachen, also Dokumente mit den höchsten Geheimhaltungsstufen in der DDR (z.B. GVS und VVS), wurden nicht durch die Post befördert. Dies oblag dem eigenständigen Zentralen Kurierdienst für Staatsgeheimnisse (ZKDS). Mit gleichen Aufgaben waren weitere selbstständige Kurierdienste in den Ministerien für Verteidigung, Staatssicherheit und Auswärtige Angelegenheiten betraut. Der Umgang mit Dienstpostsachen war immer nur ausgewählten und überprüften Personen vorbehalten.

Von Beginn an wurde versucht, philatelistische Ambitionen mit Bezug zu DDR Dienstmarken zu unterbinden. Das Sammeln von DDR Dienstmarken und Belegen des ZKD war durch eine Anordnung des MdI sogar verboten worden. Dieses Verbot mit angedrohten Sanktionen hatte verständlicherweise seine Wirkung. Der kontrollierte Umgang mit den Dienstsachen in der DDR bedingte, dass letztendlich entsprechende DDR Dienstmarken nur in begrenztem Umfang für den Sammlermarkt zugänglich wurde. Die Dienstmarken der DDR sind trotz ihrer nahezu gleichförmigen Gestaltung interessante Zeitdokumente, die Einblick in die spezielle Seite des Postwesens der DDR geben. In ihrer Anzahl und Systematik sind die DDR Dienstmarken gut überschaubar und viele der damit verbundenen „Postgeheimnisse“ sind heute gelüftet. 

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